„Mainzer Erklärung“: Verkehr in den kommenden Wahlkämpfen nicht im CDU-Fokus

Unter der Überschrift „Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt, Sicherheit“ hat der CDU-Vorstand am Samstag Schwerpunkte für die Politik in Bund und Ländern benannt. Für das Personenverkehrsgewerbe ist dabei erfreulich, dass sich das Gremium in der Präambel seiner „Mainzer Erklärung“ ausdrücklich zu Zukunftsinvestitionen „in Bildung und Forschung, in schnelles Internet und neue Technologien, in Straßen und Schienen“ bekennt.

Dass die Verkehrsinfrastruktur allerdings an letzter Stelle der Aufzählung genannt wird, ist weniger erfreulich – ebenso, dass ihr im Folgenden kein weiteres Wort mehr gewidmet wird, geschweige denn ein eigener der insgesamt zehn Schwerpunkte.

Immerhin erkennt der CDU-Vorstand unter Punkt 2 den Autoverkehr als besonders förderwürdig an, und zwar im Zusammenhang mit dem Internet 4.0 und Big Data, dem „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“. „Dazu gehören auch die Daten des Staates“, führt die „Mainzer Erklärung“ direkt im Anschluss aus. Sie würden „beispielsweise im Verkehrsbereich wesentlicher Erfolgsfaktor beim Wettbewerb um das selbstfahrende Auto sein“. Nicht zuletzt deswegen soll spätestens 2018 eine EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten, parallel ein Open-Data-Gesetz erarbeitet werden.

Bei der Verbindung von Daten und innerer Sicherheit kommt dann doch noch einmal der Personenverkehr ins Spiel: Die Sicherheitskräfte sollen künftig verstärkt „Videokameras an Kriminalitätsbrenn-und Gefahrenpunkten, … etwa auf und im Umfeld von Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln“ einsetzen dürfen.

Dem CDU-Vorstand ist sodann „eine solide Finanzausstattung“ für die Kommunen wichtig. Dazu gehöre aber auch, dass die Länder die Entlastungen des Bundes für die dritte Staatsebene nicht einkassierten. (msa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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