Mehr Landesmittel für NE-Bahnen

Das Land Baden-Württemberg erhöht im Jahr 2018 das Fördermittelvolumen im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) von bisher 8 auf 10 Mio Euro.

 

Gleichzeitig können nun auch gepachtete Strecken unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. „An diesen beiden Änderungen, der Mittelaufstockung und der Förderung von Pachtstrecken, wird deutlich, welch hohen Stellenwert das Land den nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Gesamtgefüge des ÖPNV beimisst“, betont Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Förderanträge nach dem LEFG können von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) für die Instandhaltung und Verbesserung ihrer Personen- und Güterverkehrsstrecken gestellt werden. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass ab diesem Jahr auch gepachtete Strecken, die nicht im Eigentum der NE-Bahnen stehen, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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