Moratorium zur Barrierefreiheit im Fernbus endgültig gescheitert

Anfang 2016 tritt die erste Stufe der Barrierefreiheit im Fernbusverkehr in Kraft –ohne Wenn und Aber. Zwar haben kurz vor dem PBefG-Stichtag 1. Januar vier Verkehrs- und Tourismuspolitiker aus dem Bundestag noch einmal einen Versuch unternommen, eine Einigung zwischen Behindertenverbänden und Verkehrsbrache über ein Moratorium erzielen. Aber die Mühe war vergebens. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) unterstrich im Vorfeld seine unveränderte Ablehnung der BDO-Vorschläge. „Somit entfällt die Grundlage für unser Fachgespräch“, teilte Michael Donth (CDU) den übrigen Teilnehmern mit. Er hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Stefan Zierke (SPD) aus dem Verkehrsausschuss sowie Gabriele Hiller-Ohm (SPD) und Roy Kühne aus dem Tourismusausschuss hatte Donth zu dem Runden Tisch eingeladen. „Ich bedaure es persönlich sehr, dass mit diesem Votum die Bemühungen, ein System verlässlich planbarer Reisen in Fernbussen für Menschen mit Behinderung nicht zustande kam“, schreibt Donth. Im Gegenzug für das unternehmensübergreifende,
garantiert barrierefreie Grundnetz sollte der starre Stichtag zur Barrierefreiheit einem Stufenplan weichen (Ausg. 36, 32, 30/15).
Der BDO sieht damit „alle Einigungsversuche mit den Vertretern der Behindertenverbände gescheitert“. Dies habe zur Folge, dass nun ausschließlich die PBefGAnforderungen gelten, betonte Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Damit ist für den BDO nun auch das ohnehin umstrittene „Lastenheft Barrierefreiheit“ erledigt. „Denn dies geht über die gesetzlichen Vorgaben des PBefG hinaus“, schreibt Leonard in einem Rundschreiben. Wie praxisrelevant dieser Appell wirken wird, bleibt offen. Nach Beobachtung des BDO, aber auch des BSK legt die Industrie das Lastenheft weiteren Fahrzeugbestellungen für den Fernverkehr zugrunde, trotz der Bedenken. Wird das Lastenheft Barrierefreiheit weiter angewandt, könnte sich so ein – von der Busbranche ungeliebter – Standard durchsetzen, der dann auch für Reisebusse die Maßstäbe setzt. Gleichzeitig geht der BDO auf Distanz zum DBR-Mitglied Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), mit dessen Geschäftsstelle er an dem Stufenplan Barrierefreiheit 2016-2019 gearbeitet hatte. Umgekehrt geht auch der BSK auf Distanz zum BDO – öffentlich: Weder treffe die Behauptung der Buslobby zu, mindestens 80 % der Rollstühle dürften aus haftungsrechtlichen Gründen nicht transportiert werden. Noch müsse, wie vom BDO behauptet, zunächst die BOKraft geändert werden. Moderne Batterien für E-Rollies seien unproblematisch. Der BSK betonte zudem, warum das Ansinnen von BDO und Fernbusverbünden für ihn selbst und auch den Behindertenrat „nicht zielführend“ war: „weil es das bestehende Personenbeförderungsgesetz unterläuft und eine Aufweichung der Fristen 2016 und 2020 befürchtet wird“. Man stehe aber „nach wie vor für Gespräche zur Verfügung“.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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