Nach Vorfall mit bewusstlosem Fahrer: Bezirksregierung Düsseldorf verfügt Änderung bei Notbremsüberbrückung

Nach dem Vorfall mit einem bewusstlosen Straßenbahnfahrer in Bonn vor einem Monat hat die Technische Aufsichtsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf verfügt, dass die Regelung zur Sicherheitsfahrschaltung NRW-weit geändert wird.

Sollte der Fahrer nicht mehr handlungsfähig sein, wird die Bahn nach 15 Sekunden abgebremst. Die künftige Sicherheitsfahrschaltung muss vom Fahrer immer wieder regelmäßig gelöst werden. Bisher musste sie permanent betätigt werden. (jb)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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