Oberlandesgericht: Noch keine Entscheidung zur Ruhrbahn-Direktvergabe

Der Vergabesenat Düsseldorf hat seine für den 20. Februar angekündigte Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ruhrbahn-Direktvergabe vertagt.

Der Senat habe seine Entscheidung kurzfristig verlegt, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichtes unserer Schwesterzeitschrift "NaNa-Brief" auf Nachfrage mit. Drei Busunternehmen hatten die Rechtmäßigkeit der Vergabe durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) europarechtlich infrage gestellt und damit vor der Vergabekammer Münster einen Teilerfolg errungen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vergabesenat eine EuGH-Vorlagefrage erörtert. Unklar sei, ob die Regeln 1370/07 oder die Regeln des Vergaberechtes zur Inhousevergabe vorgehen (siehe unser ÖPNV-Archiv). Unterdessen hat sich das OLG Düsseldorf mit einem ähnlich gelagerten Fall zu befassen, der geplanten Direktvergabe an die Rheinbahn. VRR und Aufgabenträger hätten zum Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde“ gegriffen, um die für sie ungünstige Entscheidung der Vergabekammer Köln überprüfen zu lassen, sagte der Beschwerdeführer, Busunternehmer Rainer Hüttebräucker, dem „NaNa-Brief“. (msa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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