Oberspreewald-Lausitz-Kreis: EuGH prüft Kriterien für Betriebsübergang

Der Europäische Gerichtshof wird sich am 21. März 2019 mit dem Betreiberwechsel im Oberspreewald-Lausitz-Kreis befassen.

Das Gericht beschäftigt sich dabei mit der Frage, ob ein Betriebsübergang bei der Neuvergabe von Verkehrsdienstleistungen auch vorliegen kann, wenn der neue Dienstleister nur einen wesentlichen Teil der Mitarbeiter weiterbeschäftigt, aber keine wesentlichen materiellen Betriebsmittel wie etwa Busse übernimmt. Das schreibt die "Lausitzer Rundschau". 2017 übernahm im Landkreis die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (Rhenus-Veniro) den Betrieb, der Altbetreiber Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH (Netinera) gab kein Angebot ab. (jb)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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