ÖPNV-Rettungsschirm in NRW: Mittel können beantragt werden

Bis zum 30. September können Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen Anträge auf Erstattung pandemiebedingter Schäden stellen.

Insgesamt stehen zunächst 700 Mio Euro bereit, 200 Mio Euro vom Land und 500 Mio Euro vom Bund. Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf kann ein Ausgleich für Aufwendungen für Trennscheiben an Fahrerplätzen und Verkaufsstellen beantragt werden. (jb)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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