OLG Schleswig Holstein – Pauschales E-Scooter-Verbot im Bus ist rechtswidrig

Unter den 400 E-Scooter-Modellen gebe es auch sicher zu befördernde, wie das jüngste STUVA-Gutachten (Ausg. 45/15) festgestellt habe. § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbiete die Benachteiligung von „Behinderten“. Zu ihnen zählten neben Behinderten mit Ausweis auch eingeschränkt Gehfähige. Der Kläger Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) erwartet, dass die KVG Kiel E-Scooter bald wieder mitnimmt. Zudem erkennt BSK „eine Signalwirkung auch für die anderen Verkehrsbetriebe“. Fundstelle: OLG Kiel, Beschluss v. 11. Dezember 2015 im Eilverfahren, Az: 1 U 64/15)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn