OLG tendiert zur EuGH-Vorlage der Ruhrbahn-Vergaben

Den Streit um die integrierten Direktvergaben Schiene/Bus in Essen und Mühlheim hat das OLG Düsseldorf am 16. Januar 2019, verhandelt. Die kommunale Behörde registrierte erfreut, dass der Senat das Vorliegen einer "Gruppe von Behörden" für zentral hält, diese Bedingung aber im Zusammenwirken von VRR und Kommunen wohl für gegeben erachtet.

Gleichwohl verkündete die Vorsitzende während und auch zum Schluss der Sitzung, dass der Vergabesenat dazu neige, das Verfahren vorerst auf Eis zu legen und dem EuGH die aufgetretenen Grundsatzfragen vorzulegen.

Dafür hatte sich der Prozessvertreter der drei privaten Bauunternehmen, Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP, eingesetzt, während Holger Zuck für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und die Kommunen sowie Sibylle Barth von der Bremer Kanzlei BBG für die beiden Verkehrsunternehmen auf ein umgehendes Urteil zugunsten der Direktvergaben plädierten. Der Bedeutung des Falles für die VRR-Konstruktion angemessen, war der VRR-Zweckverband mit beiden Vorständen zur Verhandlung angereist. Sowohl Vorstandssprecher Ronald Lünser als auch sein Kollege José Luis Castrillo waren also gekommen, ebenso der Essener Ruhrbahn-Chef Uwe Bonan und sein Mülheimer Kollege Hendrik Dönnebrink. (msa/NaNa-Brief)

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Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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