Radwege und Carsharing: Weichenstellung

Das baden­württembergische Verkehrsministerium hat dem Kabinett den Entwurf für

das überarbeitete Straßengesetz vorgelegt.

Nach der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes, das nun die finanzielle Förderung von Radschnellwegen in der Baulastträgerschaft der Länder, Kreise und Gemeinden ermöglicht, muss das Landesrecht entsprechend angepasst werden. Damit soll eine "umfassende Teilhabe" am Förderprogramm gewährleistet werden. Gleichzeitig soll es künftig erlaubt sein, reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für das Carsharing im Rahmen einer Sondernutzung zu schaffen. "Radschnellwege eröffnen ein großes Potenzial, die Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, daher ist es unser erklärtes Ziel, entlang dieser Achsen Radschnellwege auch schnell zu bauen", erläuterte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Auch Carsharing leistet laut Ministerium einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto könne bis zu 20 private Autos ersetzen. Zudem werde der öffentliche Straßenraum von parkenden Autos entlastet. Nachdem der Bund mit dem Carsharing-Gesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen hat, soll nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Carsharing ermöglicht werden. Durch die Schaffung reservierter öffentlicher Flächen, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestellen, könne die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern erleichtert werden. Das Straßengesetz soll im Land die Grundlage hierfür bilden. Hermann: "Carsharing ist eine entscheidende Säule der Mobilität der Zukunft. Mit den Anpassungen in Straßengesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, Baden-Württemberg als Carsharing-Land Nummer 1 weiter zu entwickeln." (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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