Reaktivierungen: Mittel für Studien

Durch Reaktivierungen will das Land die Schiene weiter stärken; Foto: DB AG/Volker Emersleben

Das Land Baden-Württemberg wird künftig Machbarkeitsstudien für die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken durch Zuschüsse fördern.

Das hat Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am 1. Februar 2021 bekanntgegeben: „Um die Klimaschutzziele und die deutliche Verringerung des CO2-Ausschoßes zu erreichen, haben wir uns das Ziel gesetzt, die Nutzung im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Ein markanter Baustein dazu ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken.“ Erfolgreiche Reaktivierungen der vergangenen Jahre zeigten, dass manche Schienenstrecke viel attraktiver sei, als zuvor angenommen wurde.

In einer vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen vergleichenden Studie waren insgesamt 42 Strecken im Land untersucht worden, mehr als 30 wurde dabei ein relevantes Fahrgastpotenzial bescheinigt. Nun gehe es darum, in einem nächsten Schritt in qualifizierten Machbarkeitsstudien die derzeitigen Verkehrsverhältnisse entlang der zu reaktivierenden Strecke, die möglichen Varianten für eine Reaktivierung, den zu erwartenden finanziellen Aufwand für den Wiederaufbau und den anschließenden Bahnbetrieb, das damit verbundene Verlagerungspotenzial vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr und den zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzen zu untersuchen.

Um mit den Planungen für potenziell sinnvolle Strecken schnell voranzukommen, wird das Land solche qualifizierten Machbarkeitsstudien fördern. Dazu hat das Ministerium neue Fördergrundsätze veröffentlicht. Die Zuschüsse betragen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Studien. Beantragt werden muss die Förderung bis Ende 2021 und Studien müssen zwei Jahre nach Zuschussbewilligung fertiggestellt sein.

Auf der Basis der in der Machbarkeitsstudie gewonnenen Daten für das Fahrgastpotenzial und die zu erwartenden Investitions- und Betriebsaufwendungen müsse der volkwirtschaftliche Nutzen mittels einer standardisierten Bewertung abgeschätzt werden. Ein ausreichender Nutzen-Kosten-Index über 1,0 sei Voraussetzung für eine spätere Förderung des Bauvorhabens durch den Bund und das Land in Höhe von bis zu mehr als 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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