Rufbus-Standzeiten: Urteil zur Bezahlung verschoben

Die Mitarbeiter der Fahrplan-Verkehrsgesellschaft (FPV) müssen weiter auf eine Entscheidung darüber warten, ob sie auch für die Standzeiten bei Rufbusverkehren den Mindestlohn erhalten.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat im Berufungsverfahren am 30. Mai kein Urteil gefällt. Der Vorsitzende Richter tendierte dazu, ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in ähnlicher Angelegenheit abzuwarten. Aktuell erhalten die Mitarbeiter für Standzeiten 3 Euro pro Stunde, die FPV ist im Auftrag der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft im Einsatz. (jb/NaNa-Ticker)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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