Schwarzfahren: Antrag zur Entkriminalisierung

Thüringen und Berlin möchten das Schwarzfahren entkriminalisieren und haben deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der das Ohne-Ticket-Fahren zur Ordnungswidrigkeit herabstuft.

Die Initiative wurde am 20. September im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Gegen die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein sprechen aus Sicht der beiden Länder mehrere Gründe. So verschärfe die Strafverfolgung soziale Probleme und Ungleichheiten, da sie sich in vielen Fällen gegen sozial und gesellschaftlich benachteiligte Personen richte.

Außerdem verweisen Thüringen und Berlin auf die erheblichen Ressourcen, die die Strafverfolgung des Schwarzfahrens binde. So weise die Polizeiliche Kriminalstatistik allein für 2018 rund 210.000 Fälle der „Beförderungserschleichung“ aus. Zudem lasse sich die strafrechtliche Sanktionierung des Schwarzfahrens nicht mit dem „ultima ratio“-Prinzip vereinen, wonach das Strafrecht als schärfstes Mittel erst zuletzt zur Anwendung kommen darf. Fahren ohne Fahrschein sei ein Massendelikt mit einem im Einzelfall sehr geringen Schaden. Auch Verkehrsverstöße würden weitgehend nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet, betonen die Länder. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn