Steinbrück scheitert mit Beschwerde gegen RVG-Insolvenzverfahren – Gang in die nächste Instanz angekündigt – Kritik an der Pressearbeit des Busunternehmers

Es bleibt vorerst beim Insolvenzverfahren für die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG). Wolfgang Steinbrück wollte es beenden lassen, um seine Forderungen pfänden zu können – mit der Begründung, das Verfahren sei betrügerisch zustande gekommen. Das Landgericht Erfurt wies den Antrag ab, begründete dies aber mit formalen Gründen.

So stehe einem Gläubiger kein Beschwerderecht zu, wie ein Gerichtssprecher dem „MDR“ sagte. Steinbrück-Anwalt Martin Kupfrian zeigte sich davon wenig überrascht: Dass ein Schuldner seine eigene Firma in die Pleite führt, um einen Gläubiger nicht bezahlen zu müssen, sei in der Tat im Insolvenzrecht nicht vorgesehen. Diese Regelungslücke solle im konkreten Fall nun das OLG Thüringen schließen.

Unterdessen haben RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt und Insolvenzverwalter Ralf Rombach den Vorwurf betrügerischer Insolvenz scharf zurückgewiesen. „Auch das Wiederholen falscher Behauptungen macht sie nicht wahr.“ Zudem greifen sie Steinbrück für eine Missachtung „gegen standesübliche Gepflogenheiten“ an.

Denn der Busunternehmer habe Unterlagen aus Gerichtsakten publiziert, etwa den Wirtschaftsplan der RVG für 2017, die Liquiditätsübersicht oder das Rombach’sche Gutachten, das sich für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aussprach. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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