Tarifrecht: Bayern will Mindestdienste im Verkehr durchsetzen

Bayern fordert vom Bund, für die Daseinsvorsorge, namentlich den Verkehr, Sonderregelungen im Streikrecht zu schaffen. „Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können“, wird die Initiative in einem Entschließungsantrag für den Bundesrat begründet. Bayern wünscht insbesondere folgende Gesetzesvorgaben:

• ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor jedem Streik, unter Wahrung der
Tarifautonomie,
• mindestens vier Tage Ankündigungsfrist für Streiks,
• zwingende Notdienstvereinbarung mit schriftlichem „Streikfahrplan“.
Der Antrag des Freistaats greift einen Beschluss des CSU-Vorstands auf (ÖPNV aktuell 5/15),
aber auch Vorschläge des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing für die Ausgestaltung eines
Tarifeinheitsgesetzes.
Gesetzliche Mindestdienste werden auch im Entwurf des 4. Eisenbahnpaketes gefordert – was
die DGB-Gewerkschaften Verdi und EVG kategorisch ablehnen (ÖPNV aktuell 20/14). Sie führen
einerseits die Sozialpartnerschaft an, lehnen andererseits Eingriffe in die Tarifautonomie grundsätzlich
ab.
Auch die Lokführergewerkschaft GDL lehnt den Vorstoß aus Bayern ab: „Unter dem Deckmantel
der ‚Daseinsvorsorge‘ sollen anständige Lohn- und Beschäftigungsbedingungen verhindert werden“,
erklärte der geschäftsführende Vorstand auf Anfrage. Die Daseinsvorsorge bei der Deutschen Bahn (DB) sei mit der Privatisierung 1994 politisch gewollt ad acta gelegt, das Beamtentum dort abgeschafft worden. „Es sind die gleichen Politiker, die nach ihrem Privatisierungswahn nun nach vorne springen und die von ihnen geopferte Daseinsvorsorge durch Knebelung bestimmter Gewerkschaften im Dienstleistungssektor wiederbeleben wollen.“
Weiter weist die GDL darauf hin, dass der DB-Marktanteil im Schienengüterverkehr 2013 auf
66,8 % schrumpfte, im SPNV auf 73,6 %. Ohnehin werde nur knapp ein Fünftel der Güter auf der
Schiene transportiert. Und lediglich 8 % des Personenverkehrs fänden auf der Schiene statt. „Die
Menschen können bei Arbeitskampf somit auf andere Verkehrsträger ausweichen, auch wenn
das mehr Organisationsaufwand bedeutet“, betont die GDL.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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