Trassengebühren: Erfolg für Transdev

Die Transdev-Gruppe hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main ihrer Ansicht nach Recht erhalten, dass die DB Netz AG unrechtmäßig erhaltene Entgelte im Zusammenhang mit der Nutzung von Schieneninfrastruktur zurückzahlen muss.

Das Gericht habe in seinem Urteil die Rechtsauffassung von Transdev bestätigt und DB Netz dazu verurteilt, rund 1,3 Mio Euro zuzüglich Zinsen an die Transdev Regio Ost GmbH zurückzuzahlen. „Dies ist ein großer Erfolg für alle Wettbewerber, die auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG unterwegs sind“, freut sich Christian Schreyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Transdev GmbH. „Das Gericht hat damit bestätigt, dass Bestandteile des früheren Trassenpreissystems von DB Netz kleine Unternehmen über Gebühr belastet und die eigenen Konzerntöchter unrechtmäßig begünstigt haben.“

In dem Verfahren ging es um Rahmenverträge über die Nutzung von Schienenkapazitäten der Transdev Regio Ost GmbH im Auftrag des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zum Erbringen von Regionalverkehren in den Jahren 2011 und 2012. Während des Betriebszeitraumes kam es jedoch auf Grund von Kürzungen im Doppelhaushalt 2011/2012 durch den Freistaat Sachsen zu Abbestellungen von Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger. Da die Transdev Regio Ost GmbH in entsprechend geringerem Umfang Trassen anmeldete, wurde nach den damaligen Regelungen von DB Netz ein sogenanntes Reduzierungsentgelt fällig. Über die Rechtmäßigkeit und Höhe dieses Reduzierungsentgeltes entwickelte sich der Streit zwischen den beteiligten Parteien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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