Überraschende Wendung in Nordfriesland

Das OLG Schleswig hat den Bestbieter Transdev Rohde ausgeschlossen und den Landkreis im Ergebnis angewiesen, den Vertrag mit DB Autokraft zu schließen.

Aus Sicht des Vergabesenates hat Transdev sein Angebot "nicht auf der Grundlage der im Kalkulationsschema angegebenen Fahrplankilometer und Bereitstellungsstunden erstellt", sondern bei den Rufbusleistungen stattdessen den geschätzten Abrufgrad zugrunde gelegt. Damit habe Transdev die Vorgaben unzulässig verändert und müsse deswegen zwingend ausgeschlossen werden. Gründe für den von Transdev beantragten Ausschluss der DB-Tochter vermochte das Gericht hingegen nicht zu erkennen.

Die zunächst angerufene Vergabekammer war zum Ergebnis gekommen, das Verfahren auf den Stand vor Angebotsabgabe zurückzusetzen. Den Bietern sei nicht klar gewesen, ob sie die Rufbus-Abrufquote eigenhändig schätzen dürften. Unklarheiten oder gar Widersprüchlichkeiten las die zweite Instanz jedoch nicht aus den Ausschreibungsunterlagen heraus: Vielmehr hätten sachkundige Bieter erkennen können, dass sie ihr Angebot für die Rufbusleistungen "auf der Grundlage der im Kalkulationsschema als unveränderbar angegebenen Fahrplankilometer und Bereitstellungsstunden abgeben mussten".

Bei der nun erforderlichen Neuentscheidung müssen die Aufgabenträger die Rechtsauffassung des Gerichtes berücksichtigen, "und dann werde der Zuschlag wohl auf das Angebot des konkurrierenden Busunternehmens A. (Autokraft, d. Red.) zu erteilen sein", heißt es dazu.

Die Leistungen in den Losen Nordfriesland-Süd und -Nord sowie den Ortsverkehren Husum und St. Peter-Ording umfassen Linien- und Rufbusleistungen mit zusammen 4,2 Mio. Nkm/a, die Laufzeit beträgt zehn Jahre ab August 2018, Altbetreiber sind zum größeren Teil DB Autokraft, daneben auch Transdev Rohde beziehungsweise Transdev NVB.
Fundstelle: OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Dezember 2018, Az. 54 Verg 1/18. (msa/NaNa-Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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