Union wie SPD verankern strittige Punkte aus dem Verkehrsbereich im Koalitionsvertrag

In der Koalitionsarbeitsgruppe konnte zunächst keine Einigung über die von der CDU/CSU geforderte Beschränkung von Verbandsklagen erzielt werden. Und auch die SPD-Forderung nach Absicherung der Beschäftigten bei Betreiberwechseln im ÖPNV blieb zunächst gelb markiert, d.h. strittig. Im Schlussdokument finden sich nun beide Forderungen wieder, wenn auch nicht ganz in der zunächst vorgeschlagenen Formulierung.

Vereinbart ist nun: „Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können (ab Z. 3643).

Das ist ein klarer Erfolg für die SPD und die Gewerkschaften, auch wenn sie eigentlich erreichen wollte, dass die Beschäftigten auf die Weiterbeschäftigung zu alten Bedingungen einen Anspruch haben.

Vereinbart wurden auch Veränderungen beim Verbandsklagerecht gegen Infrastrukturprojekte. Dazu heißt es ab Zeile 3432 des Koalitionsvertrages: „Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präklusion einsetzen.“

Konnte die Union diese Forderung in der Arbeitsgruppe Verkehr noch nicht durchsetzen, so kam sie in den Schlussverhandlungen damit dann doch zum Zug. Allerdings musste auch sie eine Einschränkung hinnehmen: Die Veränderungen der Verbandsklage werden nun „auf Grundlage europäischen Rechts“ vorgenommen. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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