Mit der Änderung der Richtlinie Mobilität können nun auch kleinere Projekte mit Mitteln aus Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, teilt das brandenburgische Verkehrsministerium mit.
Durch die Verringerung der Mindestsummen können nun P+R-Plätze an Bahnhöfen ab 50.000 Euro und einfache Radabstellanlagen ab 5000 Euro gefördert werden. Der Nachweis für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes wird abgeschafft. (jb/NaNa Ticker)
Verkehrsministerium Brandenburg: Richtlinie Mobilität vereinfacht Förderbedingungen
https://www.busundbahn.de/nachrichten/politik-recht/detail/news/verkehrsministerium-brandenburg-richtlinie-mobilitaet-vereinfacht-foerderbedingungen.html
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