Versuch der Quadratur des Kreises: Bundeskabinett beschließt ERegG-Entwurf

Der Wettbewerb ‚auf‘ der Schiene setzt den Wettbewerb ‚um‘ die Schiene voraus“ – das findet jedenfalls die Bundesregierung. Vergangenen Mittwoch hat das Kabinett den (neuen) Entwurf für ein Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) beschlossen.

Vier Kernziele hat der Koalitionsvertrag dafür vorgegeben: Transparenz, diskriminierungsfreier Infrastrukturzugang, sachgerechte Entgeltregulierung sowie nachhaltige Infrastrukturfinanzierung. Auf dieser Grundlage hat das federführende Verkehrsministerium (BMVI) nach Einschätzung der die Bundesregierung nun eine „Regulierung mit Augenmaß“ erarbeitet.

Dazu wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) gestärkt. Sie muss Trassenpreise künftig vorab („ex ante“) genehmigen. DB Netz erhält Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und der Trassenentgelte („Price Cap“). Verträgen über Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen wird dabei Rechnung getragen.

Die BNetz A erhält dafür neue Beschlusskammern. Zudem wird die Behörde nicht mehr fachlich vom BMVI beaufsichtigt. Bei den Stationspreisen bleibt es bei den nachträglichen Genehmigungen („ex post“).

Neu ist die Möglichkeit, die Entgelte für den Nah-, Fern- und Güterverkehr nach der jeweiligen „Markttragfähigkeit“ festzulegen. Die Entgelte im Güterverkehr müssen zudem nach Lärmemissionen differenziert werden. Im SPNV soll jedes Bundesland als ein eigenes Marktsegment definiert werden. Steigen dort die Trassenentgelte, sind die dem Land zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere die RegMittel,
zu berücksichtigen.

Im Prinzip bleibt es bei der Vollkostendeckung. Viele Besteller wünschen sich Trassenentgelte, die eine probeweise Bestellung von Zusatzverkehren nahe den Grenzkosten ermöglichen würde. Die Deutsche Bahn (DB) gibt zu bedenken, dass durch „weitere Regulierungsvorgaben“ die „ohnehin schon schwierige Wettbewerbsposition der Schiene nicht zusätzlich belastet werden“ dürfe. Die Vorschläge müssten „jetzt diskutiert“ werden. Der Vermittlungsausschuss zu den RegMitteln hatte eine Trassenpreisbremse vorgegeben (Ausg. 42/15). Der eigentlich schon Mitte 2015 erwartete ERegG-Kabinettsentwurf hatte sich wegen des Reg-Mittel-Streits deutlich verzögert.

Eigentlich hätte das Gesetz bis Mitte Juni verabschiedet sein müssen, um die Novelle der EU-Richtlinie
2012/34/EU („Recast“) fristgerecht umzusetzen. msa

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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