Via: DVG-Ausstieg zum Jahresende

Bei der geplanten Entflechtung der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) aus der Via, der Nahverkehrskooperation mit den Städten Essen und Mülheim, geht die Stadt Duisburg laut eigener Aussage nun den mit beiden Partnern vereinbarten Weg weiter.

Nachdem die Oberbürgermeister der drei Städte sich bereits auf eine zügige, einvernehmliche und kooperative Entflechtung verständigt haben, befasst sich der Duisburger Stadtrat am 20. Juni mit dem Beschluss über die wesentlichen Eckpunkte für das weitere Vorgehen. Demnach soll das Ausscheiden der DVG aus Via zum 31. Dezember 2016 erfolgen. Die Entflechtung soll „im Rahmen einer wirtschaftlich vertretbaren Gesamtlösung“ umgesetzt werden, bei der die von der DVG eingebrachte Kapitalrücklage und das Stammkapital sowie die anteiligen Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Entflechtung der Personalstruktur soll unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen sowie der Gewerkschaft Verdi geklärt werden.

Um den operativen Betrieb rechtzeitig aufnehmen zu können, bereitet die DVG ihre künftige Unternehmensstruktur vor. Ziel ist der Aufbau „einer schlanken Organisation mit optimierten Prozessen“.

Hintergrund für die gesellschaftsrechtliche Entflechtung sind Bestrebungen zu einer Neuorganisation der Via. Das von Gutachtern skizzierte Modell eines vollintegrierten Verkehrsunternehmens können die Stadt Duisburg und die DVG „aus mehreren Gründen nicht mitgehen“. Ein solcher Zweckverband, der quasi einer Fusion gleich käme, würde die Ziele des laufenden Restrukturierungsprozesses innerhalb des DVV-Konzerns gefährden, da der im DVV-Konzern vereinbarte Interessenausgleich auch die DVG-Mitarbeiter einschließt, heißt es zur Erläuterung. Neben den Bedenken an der Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes zwischen Versorgung und Verkehr innerhalb der DVV werden auch rechtliche Unwägbarkeiten bei der Direktvergabe an die DVG gesehen, wenn die Via keine Tochtergesellschaft der DVG mehr ist.

Aus Sicht der Stadt Duisburg und der DVG soll eine Zusammenarbeit in fachlichen Teilbereichen trotz der Entflechtung weiterhin bestehen bleiben. Auf Ebene der Verkehrsunternehmen erfolgten dazu Abstimmungen über sinnvolle Kooperationsfelder sowie für einvernehmliche Regelungen bei einem künftigen Austausch von Leistungen. (NaNa / mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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