Vorerst Verbot für Rheinbahn-Direktvergabe

Ein schlechtes Omen für den VRR, der am 16. Januar, die geplanten Direktvergaben an die Ruhrbahn Essen und die Ruhrbahn Mülheim vor Gericht verteidigen muss. Die Vergabekammer Rheinland hat nun auch die Direktvergaben des VRR-Mitglieds Kreis Mettmann verboten.

Angestrengt hat die Vergabeprüfung der Verkehrsbetrieb Hüttebräucker mit Sitz in Leichlingen. Das liegt gerade noch im Rheinisch-Bergischen Kreis, aber hart an der Grenze zum Kreis Mettmann. Die Gebietskörperschaft ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZVVRR).

Im Mai 2018 machte der VRR im "TED" die Absicht des Kreises Mettmann und weiterer Aufgabenträger bekannt, die heute von Rheinbahn exterritorial erbrachten Busverkehre auch weiterhin von dem Düsseldorfer Kommunalunternehmen erbringen zu lassen. Busunternehmer Rainer Hüttebräucker ist ein leidenschaftlicher Streiter für Unternehmerinitiative im ÖPNV. Deswegen hat ihn auf den Plan gerufen, dass sein Heimatkreis die bislang vom Verkehrsbetrieb Hüttebräucker, aber auch alle übrigen Verkehre ohne Wettbewerb an die Kommunalunternehmen Wupsi und Regionalverkehr Köln (RVK) vergeben will. Zielgerichtet hat Hüttebräucker seine Vergabebeschwerden verfolgt und damit – nach dem OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 16/16 und 17/16) inzwischen sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht (Az. C-266/17).

Der Ausgang dieses Rechtsverfahrens ist sowohl in inhaltlicher wie zeitlicher Hinsicht ungewiss. Noch berät der EuGH über die Schlussanträge seines Generalanwaltes. Ein Urteil in dieser Sache hat das Gericht nach eigener Darstellung bislang noch nicht terminiert, frühestens Mitte Februar dürfte damit zu rechnen sein. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger für Hüttebräucker daher, dass sich neue Geschäftsmöglichkeiten rund um den Firmensitz in Leichlingen ergeben. Da biete sich zum Beispiel der Stadtverkehr in Hilden an, sagt der Busunternehmer dem "NaNa-Brief".

Aber Hilden gehört zum Kreis Mettmann, und deswegen hat sich der Mittelständler gegen die Direktvergabeabsicht von VRR und Aufgabenträgern zugunsten der Rheinbahn gewandt. Aus Sicht von Hüttebräucker werden hier nämlich die engen Vorgaben des europäischen und deutschen Gesetzgebers nicht eingehalten. Die Vergabekammer Rheinland (VK Köln) hat diese Rechtsauffassung nun in wesentlichen Teilen bestätigt und den Aufgabenträgern verboten, die Rheinbahn wie vorangekündigt ab 1. November 2019 für 22,5 Jahre direkt zu beauftragen. (msa/NaNa-Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa-Brief 3/19 vom 15.01.2019.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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