Weitere Vorlagefrage zur RVK-Konstruktion an den EuGH

Der in Euskirchen geplante öffentliche Dienstleistungsauftrag zugunsten des Regionalverkehrs Köln (RVK) wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Der Vergabesenat am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat zu der Vergabeprüfung seitens Rhenus Veniro eine weitere Vorlagefrage zur Ausdeutung der EU-Verordnung 1370/07 formuliert.

Das haben sowohl der EuGH als auch das OLG Düsseldorf dem „NaNa-Brief“ auf Rückfrage bestätigt. Das Verfahren vor dem EuGH läuft unter dem Aktenzeichen C-253/18 und in Düsseldorf unter dem Az. VII-Verg. 26/17. Vor der Veröffentlichung weiterer Details wartet das Luxemburger Gericht ab, bis eine Übersetzung der Vorlagefragen in alle EU-Amtssprachen vorliegt.

Mit der in Euskirchen gewählten Vorgehensweise ist auch DB Rheinlandbus (BVR) nicht einverstanden. Auf dieses zweite Verfahren (Az. VII-Verg 27/17) nimmt die Vorlagefrage nicht direkt Bezug. Die Akte ist aber dennoch dem nach Luxemburg überwiesenen Verfahren beigegeben worden. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 20+21/18 vom 15.5.2018.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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