Betuwe-Linie – Es greift der alte Schienenbonus, kein neuer, strengerer Grenzwert

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau der Betuwe-Linie Oberhausen–Emmerich wie planfestgestellt gebilligt. Den von der Stadt Oberhausen geforderten zusätzlichen Lärmschutz von Wohnungen und des sogenannten Kaisergartens muss DB Netz nicht leisten.

Denn der vorgesehene Lärmschutz erfolge hier "auf der Grundlage der hier noch anwendbaren Verkehrslärmschutzverordnung 1990 und damit unter Berücksichtigung des sogenannten Schienenbonus".
Zudem hatte sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung zum Schutz vor Erschütterungen vorbehalten. Diesen Vorbehalt hat das EBA in der mündlichen Verhandlung präzisiert. Damit sei sichergestellt, "dass die Stadt Oberhausen den gebotenen Schutz erhält", teilt das Gericht mit.

Im Vorfeld hatten sich Kommune und Netz beim Rettungskonzept verglichen und damit einen
weiteren Streitpunkt vor der Verhandlung ausgeräumt. Fundstelle: BVerwG, Urteil
vom 13. Dezember 2018, Az. 3 A 17.15. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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