EuGH-Termin für deutsche Direktvergaben steht

Am Fronleichnamstag, dem 31. Mai 2018, wollen die Luxemburger Richter die Vergabebeschwerden gegen geplante Direktvergaben an Verkehrsunternehmen, die mehreren Aufgabenträgern gehören, verhandeln. Das hat EuGH-Pressereferent Hartmut Ost auf Anfrage des „NaNa-Briefes“ mitgeteilt.

Die Verhandlungen betreffen die Rechtssachen C-266/17 und C-267/17. Dabei geht es erstens um den Streit zwischen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und DB Rheinlandbus (BVR) mit dem Rhein-Sieg-Kreis um die Direktvergabe an den Regionalverkehr Köln (RVK). Zweitens dreht es sich um die von Rhenus Veniro angefochtene Direktvergabeabsicht des Kreises Heinsberg zugunsten der West-Verkehr. Beide Fälle hat das OLG Düsseldorf dem EuGH vorgelegt. Geklärt werden soll unter anderem, ob Direktvergaben auch möglich sind, wenn keine Dienstleistungskonzessionen vorliegen, wann genau die Voraussetzungen für eine Direktvergabe erfüllt sein müssen und wie die Regeln für die Eigenproduktion auszulegen sind.

Eine weitere, ganz zentrale Frage ist außerdem, wie der Durchgriff auf das eigene Unternehmen gestaltet werden kann: Muss der Aufgabenträger selbst die Mehrheit an dem Verkehrsunternehmen halten? Oder kann er auch als Minderheitsgesellschafter in einer „Gruppe von Behörden“ eine Direktvergabe erteilen? (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn