GVFG-Novelle muss zuerst in den Vermittlungsausschuss

Der VDV hat es in der letzten Legislaturperiode vorausgesagt: Die Beschränkungen für das GVFG-Bundesprogramm im Grundgesetz zu verankern, stellt bei reformbedarf eine unnötig hohe Hürde dar.

Diesen Reformbedarf hat der neue Koalitionsvertrag postwendend erkannt, der Bundestag hat mittlerweile eine Erhöhung und Dynamisierung des Programms samt der dafür notwendigen Grundgesetzänderung beschlossen.

Nun aber stockt es, und zwar bei den Ländern. Denn die GVFG-Reform wird mit weiteren Grundgesetzänderungen verbunden. Dabei handelt es sich etwa um die Bauplanung für Fernstraßen, den sozialen Wohnungsbau oder die Kooperation im Bildungswesen. "Es geht um sehr viel Geld", räumt der Bundesrat ein. Dennoch will er am 14. Dezember nicht zustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen. Hauptstreitpunkt ist dabei die geplante Vorschrift in Art. 104 b Absatz 2 des Gesetzesbeschlusses ab, wonach die Länder Bundeshilfen künftig generell zur Hälfte mitfinanzieren müssen.

Dies sei völlig überraschend gekommen, ohne jede Vorwarnung, kritisierte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).
"Ohne diese völlig unnötige Zusatzvereinbarung hätte die Grundgesetzänderung im Bundesrat gut bestehen können", ist sie sich sicher. Eine solche Quote gehöre jedoch nicht ins Grundgesetz. Für ihren saarländischen Kollegen und MPK-Vorsitzenden Tobias Hans (CDU) geht es bei dieser Frage sogar "um die Zukunft des Föderalismus".

Zum anderen gibt es Streit um den Bildungspakt. Die Ministerpräsidenten von vier großen und finanzstarken Ländern, nämlich Volker Bouffier (CDU), Winfried Kretschmann (Grüne), Armin Laschet
(CDU) und Markus Söder (CSU), erkennen einen Eingriff in die Kompetenzen der Länder. Im Vermittlungsausschuss will der Bundesrat vor diesem Hintergrund eine grundlegende Überarbeitung
der Grundgesetzänderungen erreichen. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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