GVN prüft Rechtsmittel gegen Beihilfebeschluss

Die EU-Kommission hat die Kommunalisierung der Ausgleichsmittel im Ausbildungsverkehr nach §45a PBefG nicht als Beihilfe eingestuft. Das geht aus einem von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am 12. Juli 2018 unterzeichneten Beschluss hervor, der der Redaktion in Kopie vorliegt. Der in Brüssel abgeblitzte Beschwerdeführer GVN geht nun in die Öffentlichkeit und fordert: "Kein zusätzliches Geld ins System!"

Im September 2016 hatten sich die Fachvereinigung Omnibus und Touristik des Mittelstandsverbandes GVN sowie das von Ludger Hömmen-Albers geführte Busunternehmen Hermann Albers aus dem emsländischen Neubörger nach Brüssel gewandt. Sie stuften den zu diesem Zeitpunkt geplanten und zu Anfang 2017 in Kraft getretenen § 7a des Landesnahverkehrsgesetzes (NNVG) als meldepflichtige, aber nicht angemeldete und
nicht geprüfte, mithin unerlaubte Beihilfe ein.

Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte – Clemens Antweiler von RWP für den GVN und Sebastian Roling für Albers – hätten nach dem Ablehnungsbescheid bereits ein erstes Bewertungsgespräch geführt, heißt es auf Rückfrage des "NaNa-Briefes" beim GVN. Die Frist für die Anfechtung des Kommissionsbescheides vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) betrage zwei Monate.

Der Vorstand lasse zurzeit das Urteil juristisch analysieren, "um keine Bauchentscheidung fällen zu müssen", machte der Bus-Vorsitzende des GVN, Karl Hülsmann, deutlich. Nach seiner Einschätzung sieht die Kommissionsentscheidung auf den ersten Blick schlimmer aus, als sie ist. "Sie drückt sich in wesentlichen Punkten nicht klar aus, beziehungsweise umschifft elegant die eigentlichen Kernprobleme, zudem basiert sie auf Aussagen, die in der Realität nicht so eingehalten werden, und sie unterstellt Realitäten in Deutschland", fügte Hülsmann hinzu. Die Überschrift der Kommissionsentscheidung werde als Tatsache dargestellt und so eine Aussage verbreitet, "die nur einen Teil der Realität wiederspiegelt". (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 33/18 vom 14.8.2018.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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