Laschet-Behörde fordert höhere Dieselsteuern

Können Gerichtsverfahren die drohenden Fahrverbote in Frankfurt, Köln, und Aachen noch abwenden? Der Aus- und Umbau des Nahverkehrs soll es richten. Doch die Kommunen beklagen eine schleppende Unterstützung durch den Bund. Unterdessen sind kommunale und private Busunternehmen in Frankfurt aufgerufen, ihre Flotten mit SRCT-Filter nachzurüsten. In Düsseldorf sollen sie ganz bzw. weitgehend auf Euro-VI umsteigen. Das Land NRW macht sich für eine Abschaffung der Steuerprivilegien auf Diesel stark.

Ab 1. Februar 2019 muss Frankfurt am Main Fahrverbote einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 6. September geurteilt. Zwar will Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) einige
Vorzeigebusse mit alternativem Antrieb ausrüsten will (NaNa-Brief 36, 31, 28/18). Doch diese und andere Vorhaben hat das Gericht „angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung“ nicht für ausreichend gehalten.
Neben einem Fahrverbot für ältere Pkw wurden zwei weitere Maßnahmen mit Nahverkehrsbezug verlangt. So soll der neue Luftreinhalteplan die Nachrüstung der Busflotte mit SCRT-Filtern
vorgeben. Obendrein müsse die Stadt mit ihrer Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Anreize für den Umstieg auf den Nahverkehr setzen und etwa kostenlose P+R-Plätze außerhalb der Kernzonen schaffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) zu entscheiden hat (Az.: 4 K 1613/15.WI).
Für den 8. November hat unterdessen das Verwaltungsgericht Köln die Verhandlung um die Überarbeitung des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Köln angesetzt (Az. 13 K 9872/16). Das Land NRW hat unterdessen das erstinstanzliche Urteil, wonach in Aachen „zu 98 %“ ein Fahrverbot notwendig sei angefochten. (msa/NaNa-Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 37/18 vom 11.9.2018.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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