REVG – Rechtssicherheit bei Direktvergabe und Auftragnehmerleistungen

Nach dem Bergheimer Landrat Michael Kreuzberg (CDU) haben nun auch die REVG-Geschäftsführer Walter Reinarz und Martin Gawrisch den ÖDA über die Direktvergabe für die Jahre 2019 bis 2028 unterschrieben. "Ein bei der Vergabekammer Rheinland (Köln) am 25. April 2018 eingereichter Nachprüfungsantrag hatte keine Auswirkung auf die Erteilung des ÖDA", betont das kreiseigene Unternehmen.

Die REVG spricht von "Rechtssicherheit" bezüglich ihres ÖDA. Rechtssicher erfolgen konnte nun auch die Untervergabe von 49 % der Fahrleistungen an DB Rheinlandbus (BVR). Das Unternehmen war Bestbieter in allen
vier Losen. Wie aber erst jetzt bekannt wird, waren alle vier Konkurrenzangebote nicht zuschlagsfähig, sodass die DB den Auftrag konkurrenzlos erhielt.

Bis 22. Mai 2018 lief die Frist für eine Vergabeprüfung. Von dieser Möglichkeit scheinen die ausgeschlossenen Bewerber keinen Gebrauch gemacht zu haben. Denn der Zuschlag zugunsten der DB wurde bereits wenige Tage später, in der REVG-Aufsichtsratssitzung vom 30. Mai 2018, beschlossen.

Die DB werde die 3,5 Mio. Kilometer "mithilfe mittelständischer Verkehrsunternehmen aus dem Rhein-Erft-Kreis" durchführen, teilt die REVG mit. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn