Ruhrbahn auf dem Prüfstand

Der Zusammenschluss von Evag Essen und MVG Mülheim zur Ruhrbahn ist dem Bundeskartellamt im Vorfeld nicht angezeigt worden. Seit wenigen Tagen läuft nun aber eine nachträgliche Prüfung, an dessen Ende auch eine Rückabwicklung stehen könnte.

Gegen den Zusammenschluss beziehungsweise die beabsichtigte städteübergreifende Direktvergabe gehen MET Viabus und zwei weitere Busunternehmen vor. Nach einem Teilerfolg vor der Vergabekammer hängt die Sache nun vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Nun haben Recherchen des NaNa-Briefes ergeben, dass das Gemeinschaftsunternehmen Ruhrbahn dem Bundeskartellamt nachträglich zur sogenannten Fusionskontrolle angezeigt wurde. Von wem diese Anzeige ausging, ist unklar. Seit dem 6. November läuft das Verfahren; es wird unter dem Az. B9-187/18 geführt.

Für eine erste Prüfung hat die Behörde einen Monat Zeit. Sollte sich der Zusammenschluss dabei als unproblematisch erweisen, wird das Vorhaben formlos freigegeben. Wird jedoch eine vertiefte Prüfung für notwendig erachtet, verlängert sich das Verfahren um weitere vier Monate. Die sogenannten Hauptprüfverfahren nehmen mitunter aber auch mehr Zeit in Anspruch. Sollte die Ruhrbahn-Fusion in der ersten Prüfphase freigegeben werden, wird der Bescheid voraussichtlich bereits zur mündlichen Verhandlung des OLG Düsseldorf vorliegen. Im Falle eines vertieften Hauptprüfverfahrens wäre dies nicht ausgeschlossen, aber auch nicht gewährleistet. Wie die Wettbewerbsbehörde ergänzend informiert, erlaubt das Kartellrecht die Rückabwicklung einer Fusion, wenn durch den bereits erfolgten Zusammenschluss ein "wirksamer Wettbewerb erheblich behindert" würde. Allerdings kann die Wettbewerbsbeschränkung nach dem Willen des Gesetzgebers "auch auf andere Weise als durch Wiederherstellung des früheren Zustands beseitigt werden" (§ 46, § 36 GWB). (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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