VDV: Planbeschleunigung nachbessern

Das Plenum des Bundestags hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen bei Verkehrsprojekten beschlossen.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt den Beschluss grundsätzlich, sieht aber dringenden Nachholbedarf bezogen auf die Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr, denn diese blieben im Gesetzesentwurf unberücksichtigt. Die zuletzt vorgebrachte Kritik des VDV und seiner Mitgliedsunternehmen daran habe dazu geführt, dass der Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Gesetz die Bundesregierung auffrdert, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung zeitnah auch für das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – und damit für ÖPNV-Bauvorhaben – zu übernehmen.

VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Gut, dass die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben im Eisenbahnnetz durch das Planungsbeschleunigungsgesetz nun künftig schneller vorankommen." Unverständlich sei jedoch, dass die Regelungen des Gesetzes nicht für Projekte des städtischen Nahverkehrs gelten. Denn wo, wenn nicht dort müsse in Sachen Luftreinhaltung und Klimaschutz möglichst schnell ausgebaut und modernisiert werden.

Der VDV-Präsident erläutert: "Wir haben bundesweit zahlreiche Umund Ausbauvorhaben für Straßen-, Stadt-, U-Bahnen, auch die nötigen Finanzmittel dafür stehen weitgehend zur Verfügung. Um nun schnell bauen zu können, brauchen wir deshalb für den städtischen Nahverkehr die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren." Man könne es sich angesichts des für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen Wachstums im ÖPNV nicht erlauben, 20 Jahre über ein Projekt zu diskutieren und es dann doch nicht umzusetzen. Der VDV-Präsident: "Die Aufforderung des Bundetags an die Regierung, die Planungsbeschleunigung zeitnah aufs PBefG zu übertagen, unterstützen wir deshalb voll und ganz. Gleichzeitig muss zudem das Verfahren der so genannten Standardisierten Bewertung dringend reformiert werden. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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