Avenio kann wieder fahren

Daher wurde am 11. August die vorläufige Betriebserlaubnis der Straßenbahnen bis zum 30. September verlängert. Die Regierung von Oberbayern und MVG würden davon ausgehen, dass mit dem nun vereinbarten
Vorgehen eine endgültige Zulassung für die „Avenio“-Trambahnen bis spätestens 30. September 2015 erreicht werde, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Zuvor hatte die TAB für die acht Münchner Tram-Fahrzeuge dieses Typs die vorläufige Genehmigung zur Inbetriebnahme über den 31. Juli hinaus zunächst nicht verlängert. Die Medien berichteten intensiv darüber, da es bereits vorher Auseinandersetzungen zwischen den Verkehrsbetrieben und der Regierung von Oberbayern über die Zulassung von Nahverkehrsfahrzeugen gegeben hatte.

Die SPD-Rathausfraktion ging davon aus, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) alle Formalien zur Erlangung einer unbefristeten Zulassung erledigt hätte. SPD-Stadtrat Jens Röver erklärte daher am 5. August, also vor der Verlängerung: „Das Gebaren der Technischen Aufsichtsbehörde in der Regierung ist mittlerweile mit rationalem Menschenverstand nicht mehr nachzuvollziehen. Sie misstraut anscheinend selbst den erfahrensten und renommiertesten Herstellern. Ständig werden neue Gutachten und Nachweise gefordert. Das Streben nach einer möglichst großen Sicherheit im Nahverkehr ist ja grundsätzlich richtig und begrüßenswert. Man kann es damit aber auch eindeutig übertreiben – und das scheint hier der Fall zu sein. Ein ausuferndes Risikobewusstsein darf nicht dazu führen, dass einsatzfähige Züge ausgebremst werden.“

Die Regierung von Oberbayern erklärte zur Verlängerung der vorläufigen Betriebserlaubnis, die Gutachter, die unter Hochdruck die am 30. Juli 2015 von der MVG vorgelegten, umfangreichen Unterlagen, geprüft hätten, seien in ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die nun vorgelegten Unterlagen grundsätzlich die spezifischen Anforderungen erfüllten, jedoch einzelne Nachweise noch nachgereicht werden müssten. Insbesondere müsste die MVG noch spezielle Dienstanweisungen für die Trambahnfahrer vorlegen. Die Regierung von Oberbayern habe gemeinsam mit der Verlängerung der Betriebserlaubnis eine Auflistung an die MVG übergeben, welche die noch offenen Punkte konkretisiert .

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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