Beihilfen nicht Teil des Prüfprogramms

Der Hildesheimer DB-Antrag hatte gute Chancen. Schlussendlich aber setzte sich der kommunale Altbetreiber SVHI durch – weil er keine Einzellinien beantragte, sondern ein Linienbündel. Aber auch wegen seines Sozialtarifvertrages.

Zwar wendet der Querverbund dafür 8 Mio. EUR auf. Aber Beihilfen sind nun mal nicht Teil des Prüfprogramms Eigenwirtschaftlichkeit, sagt die LNVG. Von einer „Blaupause Hildesheim“ will SVHI-Chef Kai Henning Schmidt dennoch nicht sprechen.

Bis zum 25. September hatte die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen (LNVG) Zeit, die beiden eigenwirtschaftlichen Anträge für den Hildesheimer Stadtverkehr zu prüfen und eine Auswahl zu treffen. Diese Frist schöpfte die Genehmigungsbehörde nahezu aus.

Doch am 22. September traf der Genehmigungsbescheid beim SVHI ein. Die halbjährige Prüfphase nutzte die LNVG nach eigener Darstellung unter anderem dazu, die Erlösprognosen des Altbetreibers SVHI und seines Kontrahenten DB Haller mithilfe eines Wirtschaftsprüfers zu plausibilisieren. Diese Betrachtung erstreckte sich über die gesamte Genehmigungslaufzeit von 2017 bis 2026 – und ergab, dass beide Bewerber nachhaltige Konzepte vorgelegt hatten. In anderen Städten waren die Angreifer, manchmal auch die Altbetreiber bereits an der Hürde der Auskömmlichkeit gescheitert. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNaBrief 39/16 vom 27.09.2016.

 

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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