Berliner S-Bahn-Ring wieder an DB

Als Grund hierfür wird die an diesem Tag ablaufende Einspruchsfrist für unterlegene Bieter genannt. Es heißt allerdings, dass die S-Bahn der einzig verbliebene Bieter gewesen sei, nachdem sich andere Interessenten aufgrund der in der Ausschreibung formulierten Anforderungen zurückgezogen hätten. Laut Senat können erst nach dem Fristablauf Details „vor allem mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen genannt werden“.

Vor dem Hintergrund der S-Bahn-Krise in den Jahren 2009 und 2010 will der Senat insbesondere die langfristige Zuverlässigkeit der neuen Fahrzeuge absichern. Die Umsetzung des so genannten Langlebigkeitskonzepts (30-jähriige Einsatzdauer als Maßgabe) wird kontinuierlich durch eine Controlling-Gruppe begleitet. Schlechte Leistungen sollen „konsequent sanktioniert werden“. Die Länder haben etwa im Fall langanhaltender Leistungsstörungen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Durch das Festlegen von Sozialstandards soll ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten ausgeschlossen werden. Die Anforderungen an die wachsende Stadt seien im Vertrag ebenfalls berücksichtigt – durch eine Steigerung der Fahrzeugkapazität um 20 Prozent. Die S-Bahn wird verpflichtet, die für den Betrieb erforderlichen 191 Neufahrzeuge (Zwei-Wagen-Einheiten) zu beschaffen und nachhaltig instand zu halten.

Der Betrieb wird entsprechend der Auslieferung der Fahrzeuge stufenweise aufgenommen. Den Auftakt macht die S 47 Spindlersfeld–Tempelhof/Südkreuz(–Bundesplatz) am 1. Januar 2021. Es folgen am 1. Juli 2022 die S 46 Königs Wusterhausen–Hauptbahnhof und am 14. Oktober 2022 die S 8 (Wildau–)Grünau–Hohen Neuendorf. Für den 14. April und 13. Oktober 2023 ist die zweistufige Inbetriebnahme der Ringbahn (S 41/S 42) geplant. Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem Jahr 2021 und ist als Bruttovertrag ausgestaltet. Die Fahrgelderlöse stehen den Ländern Berlin und Brandenburg zu und sollen unmittelbar den Zuschuss reduzieren.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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