Bundeskartellamt: DB wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsplattformen abgemahnt

Das Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn einen Missbrauch von Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen darstellen.

Diese vermitteln etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern für eine integrierte Routenplanung. Die Deutsche Bahn stellt laut Kartellamt keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel, zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen seien. Da die Deutsche Bahn das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene sei, habe es besondere Pflichten gegenüber Dritten, etwa Mobilitätsdienstleistern, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Die Deutsche Bahn und Mobilitätsplattformen können dazu nun Stellung nehmen. (as)

 

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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