Bundesnetzagentur: Ja zu Anreizsystem

Die Bundesnetzagentur hat ein von der DB Netz AG vorgelegtes Anreizsystem für den Schienenpersonenverkehr zur Verringerung von Störungen im Schienennetz genehmigt.

Darin werden sowohl die DB Netz AG als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Verpflichtung zu gegenseitigen Pönalzahlungen angehalten, Netzstörungen zu vermeiden. Ist ein Zug verspätet unterwegs und ist dies der DB Netz AG oder dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen, werden kompensierende Pönalzahlungen an die jeweilige Gegenseite fällig. Durch die Verringerung von Störungen soll auch die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes insgesamt erhöht werden. Das vorgelegte Anreizsystem bezieht sich ausschließlich auf Züge des Schienenpersonenverkehrs. Die genehmigten Regelungen für den Personenverkehr traten am 1. Juni 2019 in Kraft. (FM)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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