CVD: VDV begrüßt Bundesratsbeschluss

Der Bundesrat hat am 5. März 2021 für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) eine Reihe von Änderungen beschlossen.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Vorschläge der Länder, vor allem mit Blick auf die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote. „Die Änderungsvorschläge tragen an vielen Stellen den neuen Herausforderungen Rechnung, mit denen der öffentliche Personenverkehr in den kommenden Jahren konfrontiert wird. Vor allem die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote statt einer Quote, die bei jeder Busbeschaffung erfüllt werden müsste, unterstützen wir ausdrücklich. Das ist eine zentrale Branchenforderung, denn nur so bleibt die CVD unternehmerisch und wirtschaftlich für alle Verkehrsunternehmen umsetzbar“, erläutert VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Das von der Bundesregierung vorgesehene Umsetzungskonzept würde aus Verbandssicht dazu führen, dass vor allem die kleineren Verkehrsunternehmen betriebswirtschaftlich und organisatorisch überfordert wären. „Das betrifft die Umstellung der Betriebshöfe, die ab dem ersten emissionsfreien beziehungsweise sauberen Fahrzeug nötig wird, den Aufbau der Ladeinfrastrukturen, den parallelen Infrastrukturbetrieb zu Beginn und das nötige qualifizierte Personal.“ Die Länder hingegen schlagen – wie der VDV – eine bundesweite Quotenerfüllung mit einem effektiven, einheitlichen Register mit einem geringeren administrativen Aufwand vor.

„Wir begrüßen auch den Vorschlag der Länder, dass für die Neubeschaffung von Fahrzeugen die ÖPNV-Finanzierung sowie die Förderkataloge angepasst werden müssen. Denn ohne eine auskömmliche und planbare Finanzierung für das Gesamtsystem werden die verschärften Ziele bei Klimaschutz und Luftreinhaltung nicht erreicht werden können“, betont Wortmann. An dieser Stelle sei der Bund gefordert. „Gleichzeitig ist wichtig, dass das angekündigte Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Mio Euro zur Förderung emissionsfreier und -armer Busantriebe und für nötige Infrastrukturen im Zeitraum 2021 bis 2024 zeitnah bereitgestellt wird.“ (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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