Erfolgreiche Klagen gegen DB Netz

Der NWL hatte, federführend auch für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und den Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord (SPNV Nord), die DB Netz AG auf Rückzahlung von Infrastrukturnutzungsentgelten für die Jahre 2009 bis 2011 verklagt. Dabei ging es um die Regionalfaktoren, einen aus Sicht der drei Aufgabenträger diskriminierenden Preisaufschlag für die Nutzung schwächer ausgelasteter Strecken. In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass DB Netz eine marktbeherrschende Stellung hat und damit besonderen Anforderungen bei der Preisgestaltung unterliegt. Zwar solle das Preissystem für die Trassennutzung kostendeckend sein. Defizite auf schwach ausgelasteten Strecken seien aber durch Überschüsse auf intensiv genutzten Strecken auszugleichen. Ein Preisaufschlag gerade für schwächer ausgelastete Strecken sei nach Eisenbahnrecht unzulässig. Die Regionalfaktoren verstießen daher gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Das Gericht stellte daraufhin die Unwirksamkeit der Preisvereinbarungen mit DB Netz fest.
Recht gegeben hat das Landgericht auch dem ZVNL. Es verurteilte DB Netz erstinstanzlich dazu, dem ZVNL die Regionalfaktoren für 2009 (4,1 Mio Euro), 2010 (2,7 Mio Euro) und 2011 (1,9 Mio Euro) zurückzahlen. Dies bestätigte ZVNL-Geschäftsführer Oliver Mietzsch gegenüber der Redaktion. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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