Fachkräfte: Schritt nach vorn

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt den Modernisierungsansatz, den die Bundesregierung bei der Fachkräfteeinwanderung verfolgt.

Das vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier sei ein Schritt nach vorn. „Fachkräfte sollen demnach nicht nur in dem Bereich arbeiten dürfen, für den sie eine Qualifikation haben, sie dürfen auch dann einreisen, wenn sie – auch ohne Abschluss – Berufserfahrung haben. Zudem sollen Nicht-EU-Migranten grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, wenn sie maßgebliche Kriterien – Qualifikation, Sprache, Berufserfahrung – in einem Punktesystem erfüllen. Jetzt kommt es natürlich auf die Ausgestaltung an, denn wir brauchen bei den Busund Bahnunternehmen alle helfenden Hände und klugen Köpfe“, betont VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Die Bundesregierung setzt in ihren Eckpunkten auf eine Säulensystematik aus „Fachkräften“, „Erfahrung“ und „Potenzial“. Der Verband sorgt sich jedoch um den formulierten Finanzierungsvorbehalt. Ohne zusätzliche Mittel können die Maßnahmen, die zu Ausgaben im Bundeshaushalt führen, nur umgesetzt werden, wenn sie in den Ressort-Einzelplänen gegenfinanziert werden.

Die festgelegten Eckpunkte vereinfachen laut VDV den Zugang für einwandernde Menschen zum deutschen Arbeitsmarkt: Erstens, die sogenannte BlueCard wird geöffnet für beruflich ausgebildete Erwerbsmigrantinnen und -migranten – bislang lag der Fokus allein auf Akademikerinnen und Akademikern. Zweitens, die Einreise ist nun für Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung ohne langwieriges formales Anerkennungsverfahren für die Aufnahme von Tätigkeiten in nicht reglementierten Berufen möglich. Drittens können gemäß des verabschiedeten Papiers auch diejenigen nach Deutschland einreisen, die eine Berufsausbildung in einem Unternehmen absolvieren. Overkamp hebt hervor, „dass die Unternehmen endlich einen größeren Entscheidungs- und Handlungsspielraum erhalten, unter anderem im Rahmen einer ‚Anerkennungspartnerschaft mit Erwerbsmigranten‘, die eine qualifizierte Beschäftigung und ein paralleles Anerkennungsverfahren ermöglicht“. Für den öffentlichen Verkehr seien Sprachkenntnisse eine „Schlüsselkompetenz“. Sprachförderung sei daher gut investiertes Geld. Spätestens, wenn etwas Unvorhergesehenes geschehe, ein Notfall, Unfall oder eine Verletzung sei Deutsch unabdingbar. Der VDV drängt darauf, für entsprechende Qualifizierung die entsprechenden Finanzmittel und Ausbildungsstrukturen bereitzustellen. Mit der sogenannten „Chancenkarte” ist eine Einreise auch ohne konkretes Arbeitsangebot möglich, sofern verschiedene Kriterien erfüllt sind beispielsweise „Hochschulabschluss oder berufliche Qualifikation“, „früherer Aufenthalt in Deutschland“ und „Alter unter 35 Jahren“.

Die in den verschiedenen Gesetzen notwendigen Änderungen sollen Anfang 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Ab Frühjahr soll das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz umgesetzt werden. Laut Overkamp sei unabhängig davon klar, dass sich die Branche auch „auf dem inländischen Arbeitsmarkt noch stärker positionieren“ müsse. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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