Länder: Soll-Vorschrift bei Personalübergang

Das hat der Bundesrat beschlossen. Der Übergang soll im Einklang mit der VO 1370/2007 erfolgen mit den gleichen Rechten des Personals wie bei einem Betriebsübergang gemäß §613a BGB. Wie das Portal „verkehrsbrief.de“ berichtet, hatten NRW und Schleswig-Holstein als Kompromissvorschlag die Soll-Vorschrift als Plenarantrag eingebracht. Laut Antragsbegründung muss der Auftraggeber einen sachlichen Grund anführen, wenn er den Personalübergang nicht vorschreibt. Die Regelung soll sowohl für die Schiene als auch für die Straße gelten. Der Interessenverband Mofair kritisiert den Beschluss. So sei es aus Sicht der privaten Bahnunternehmen das Ziel, überzählige Personale und ineffiziente Betriebsstrukturen bei den Wettbewerbern abzuladen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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