S-Bahn-Vergabe: Urteil später

Die Vielfalt der Probleme verbietet, dass wir gleich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen“, sagte der Vorsitzende Richter zum Auftakt am 9. Juli.  Es geht um die Frage, ob National Express Rail die Nürnberger S-Bahn von 2018 an betreiben darf (NaNa berichteten mehrmals). Die Vergabekammer Südbayern hatte den Zuschlag an das britische Unternehmen untersagt und damit einer Beschwerde von DB Regio stattgegeben.
Streitpunkt ist, ob National Express seine finanzielle Leistungsfähigkeit für den Milliardenauftrag ausreichend nachgewiesen hat. Auf Nachfrage der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) hatte National Express in dem Verfahren laut Medienberichten zunächst die Verpflichtungserklärung der Schwesterfirma National Express Replacement vorgelegt. Auch diese Firma sei jedoch vergleichsweise klein. Später habe die Konzernmutter National Express plc. eine so genannte Patronatserklärung nachgereicht, darin ihre Haftung jedoch auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag begrenzt. Der Ausschreibungstext forderte den Nachweis, dass Auftragnehmer ihre Leistungsfähigkeit für „sämtliche finanziellen Verpflichtungen aus dem Auftrag“ nachweisen. Als umstritten gilt, ob diese Forderung durch die Sicherheiten gedeckt ist.
Die Deutsche Bahn beklagt einen Wettbewerbsnachteil. Begründung: Im Haftungsfall müsse der ganze Konzern geradestehen, während ihr Konkurrent die Haftungssumme begrenzen könne. National Express Rail geht dagegen davon aus, dass es nicht auf eine unbeschränkte, sondern auf eine ausreichende Leistungsfähigkeit ankommt. Diese sei gegeben.
Eine Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung ausfallen wird, ließ die mündliche Verhandlung nicht erkennen. Das Gericht machte jedoch deutlich, dass es einige Punkte anders sieht als die Vergabekammer. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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