VDV begrüßt EU-Klimaschutzpaket

Der Paketinhalt gewährleistet laut VDV auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean-Vehicles-Richtlinie; Foto: Bodo Schulz

Die Europäische Kommission hat das sogenannte „Fit for 55“-Paket vorgestellt. Darin macht sie 13 Vorschläge, um das verschärfte EU-Klimaschutzziel bis 2030 zu erreichen.

Auch der Verkehrssektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Betreiber von Bus und Bahn, denen eine wichtige Funktion bei der Erreichung der Ziele im Verkehrssektor zukommt, könnten an mehreren Stellen von den Vorschlägen profitieren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die Initiativen im Rahmen des Pakets. Präsident Ingo Wortmann: „Das nun vorliegende Gesetzespaket der EU-Kommission begrüßen wir, da es aus Sicht unserer Branche an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um gemeinsam in der EU bis 2030 die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen.“ Nur wenn Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam und mit der nötigen Konsequenz an der Umsetzung des Klimaschutzes mitwirkten, sei die notwendige Reduktion von Treibhausgasen in diesem kurzen Zeitraum noch zu schaffen. Das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission leiste dazu einen wichtigen Beitrag und die enthaltenen Gesetzgebungsinitiativen würden auch im Verkehrssektor zur Emissionsreduzierung beitragen.

Bei den Änderungsvorschlägen zu zwei zentralen Richtlinien im Gesetzespaket sehen der VDV und seine Mitgliedsunternehmen positive Ergebnisse für die Branche. Zum einen werden ÖPNV und Schiene im Rahmen der „Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG)“ als wichtige Dienste anerkannt. Damit können die Mitgliedstaaten weiterhin reduzierte Steuersätze bei der Energiebesteuerung anwenden. „Das ist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und mit Blick auf die künftigen Betriebskosten im ÖPNV ein entscheidender Punkt. Denn unsere Angebote werden nicht nur auf der Schiene, sondern auch beim Bus immer häufiger elektrisch betrieben“, erläutert Wortmann. Eine reduzierte Besteuerung, etwa auf den Fahrstrom, sei daher unbedingt notwendig, um bei zunehmender Elektrifizierung weiterhin wirtschaftlich fahren zu können.

Eine zweite wichtige Entscheidung finde sich in der „Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)“: Die Mitgliedstaaten sollen künftig den öffentlichen und nichtöffentlichen Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – also zum Beispiel Ladeinfrastruktur für E-Busse auf den Betriebshöfen – mit in ihre nationalen Strategien aufnehmen. Zudem bleibt die Definition von „alternativen Kraftstoffen“ im bisherigen Sinne nahezu erhalten. Dadurch werde Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean-Vehicles- Richtlinie gewährleistet, die sich für ihre Definition eines „sauberen Busses“ auf die Liste der Technologien stützt. Bei bereits geplanten und getätigten Investitionen, etwa in entsprechende Fahrzeuge seitens der Verkehrsunternehmen, sind damit keine weiteren Anpassungen nötig. Laut Wortmann müssten nun die einzelnen Initiativen schnellstmöglich beschlossen werden, damit sie zeitnah umgesetzt werden können. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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