Abellio BW: SWEG soll übernehmen

Die Abellio-Züge sollen in Baden-Württemberg unter dem Dach der SWEG als Gesellschafterin weiterfahren; Foto: Abellio

Das baden-württembergische Landeskabinett hat einem Rettungsplan von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) für den Zugbetrieb und die Beschäftigten der insolventen Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) zugestimmt. Auch NRW-Aufgabenträger prüfen Alternativen zu Abellio.

Hermann: „Wir haben eine solide Lösung für den Weiterbetrieb entwickelt: Die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) soll für die nächsten zwei Jahre einspringen. Das bietet den Beschäftigten eine gute Perspektive und die Fahrgäste können dann mit einem stabilen Betrieb der Züge rechnen.“ Die SWEG hat ein Kaufangebot für die ABRB samt Werkstatt abgegeben. Vorgesehen ist, dass die Abellio-Züge auf den betroffenen Strecken weiter mit der bisherigen Belegschaft und im bekannten Takt fahren – dann unter dem Dach der SWEG als Gesellschafterin der ABRB. Dafür soll diese im Zuge einer Notmaßnahme nach europäischem Vergaberecht für zwei Jahre vorübergehend einen neuen Verkehrsvertrag erhalten. Dieser soll die volle Kostendeckung für den Betrieb garantieren. „Innerhalb der nächsten zwei Jahre wollen wir die Verkehrsleistungen dann über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben, an dem sich auch die SWEG beteiligen kann“, erläutert Hermann. Das Konzept sieht vor, dass nach Abschluss dieses Verfahrens die ABRB dann an den Betreiber weiterverkauft wird, der sich bei der Ausschreibung durchgesetzt hat.

Derweil bemühen sich Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR) weiterhin um eine Einigung mit der Abellio Rail GmbH. Gleichwohl setzen die NRW-Verbünde ihre Planungen für den Fall fort, dass kein Konsens gefunden wird. Dann sollen mittels Direktvergabe ein oder mehrere andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beauftragt werden, die bisher von Abellio durchgeführten Verkehre zu erbringen.

Dazu haben VRR, NWL und NVR verfahrenskonform eine freiwillige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Unabhängig davon ist die jüngst bekanntgegebene Fortführungsvereinbarung mit Abellio auf jeden Fall bis Ende Januar 2022 gültig.

Die zwischenzeitlich eingeleitete sogenannte Ex-Ante-Ausschreibung ist eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung, über die sich interessierte Unternehmen ohne Teilnahmewettbewerb im Voraus kundig machen können. Ausgeschrieben sind sämtliche Linien, mit deren Betrieb Abellio in NRW und angrenzenden Regionen beauftragt ist, einschließlich der Verbindungen von landesweiter Bedeutung wie etwa der Linien RE 1 (RRX) von Aachen bis Hamm und RE 11 (RRX) von Düsseldorf bis Kassel. Die ausgeschriebene Gesamtleistung beträgt 21 Mio Zugkm jährlich.

VRR, NWL und NVR sind in den bisherigen Verhandlungen nach eigenen Worten bereit gewesen, flexibel auf die Wünsche von Abellio nach Veränderungen im bestehenden Vertragswerk zu reagieren und dieses umfassend anzupassen. Voraussetzung dafür sei jedoch die Bereitschaft des niederländischen Gesellschafters, seinerseits substanziell zur Fortführung dieser Verträge beizutragen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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