Regeln für E-Scooter in Hamburg und Hannover

In Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover haben die Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und die Regiobus Hannover GmbH nun Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in ihren Fahrzeugen festgelegt.

Danach dürfen die Elektromobile maximal 1,20 m lang sein, um im Fahrzeug genügend Raum zum Rangieren zu haben. Aus Gründen der Standsicherheit müssen die Scooter vier Räder besitzen und dürfen einschließlich Nutzer maximal 350 kg wiegen. Die Fahrer müssen außerdem im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ sein oder über ein medizinisches Attest verfügen, das die Notwendigkeit der Nutzung eines E-Scooters bescheinigt. Die neuen Bestimmungen werden zum 1. Januar 2017 in die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbunds Großraum-Verkehr Hannover (GVH) aufgenommen.

Ebenfalls ab 1. Januar 2017 gilt die neue Mitnahmeregelung für E-Scooter im Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Auch hier ist vorgegeben, dass der Scooter vierrädrig sein muss und nicht länger als 1,20 m sein darf. Das maximale Gewicht mit Fahrer ist auf 300 kg begrenzt. Die Nutzer müssen für die Mitnahme Pass und Plakette mitführen. (mab/NaNa)

Unternehmen & Märkte
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn