VRR-Konstruktion auf dem Prüfstand

Drei private Busunternehmen greifen die Direktvergaben an die Ruhrbahn Mülheim und die Ruhrbahn Essen an. Womöglich geht es den Beschwerdeführern nicht nur um diese konkreten Aufträge, sondern um die gesamte VRR-Konstruktion. Setzen sich ihr Argumente durch, dürfte nicht nur juristische, sondern auch politische Korrekturen erforderlich werden.

Zu Inhalten der Vergabeprüfungen ist von der Vergabekammer Münster, vom Büro des Mülheimer Baudezernenten Peter Vermeulen, von der Pressestelle des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und auch dem Anwalt der drei Busunternehmen, Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP, im Detail nichts Näheres zu erfahren. „Ein laufendes Verfahren“, hieß es zunächst unisono.

Die vom NaNa-Brief gesammelten Puzzlestücke verdichten sich jedoch nach und nach zu einem Bild, das vielleicht nicht jede Einzelheit, aber doch die große Linie verdeutlicht, um die es hier geht. Inzwischen hat der VRR sich auch umfassender geäußert.

Demnach stehen nicht nur die Direktvergaben in Essen und Mülheim auf dem Prüfstand, sondern die gesamte Direktvergabe-Konstruktion im VRR. Denn bislang übernimmt es der VRR, Direktvergaben anzukündigen und durchzuführen, jeweils in Kooperation mit der betreffenden Gebietskörperschaft. Diese Vorgehensweise erstreckt sich sowohl auf die Inhousevergaben zugunsten kommunaler Verkehrsunternehmen als auch auf die Direktvergaben der Altleistungen zugunsten von DB Rheinlandbus (BVR).

Direktvergaben knüpft das – auch von Deutschland mitbeschlossene – EU-Recht an enge Vorgaben. Die drei Antragsteller sehen diese in der EU-Verordnung 1370/07 niedergelegten Bedingungen aber in mehrfacher Hinsicht als nicht erfüllt an und sehen sich daher in unfairer Weise am Marktzugang behindert. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 20+21/18 vom 15.5.2018.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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