Marketing & Service | 03. Mai 2019
Seit 2010 gilt für alle Verbundtarife in Nordrhein-Westfalen sowie den NRW-Tarif die Mobilitätsgarantie NRW: Wenn an der Abfahrtshaltestelle eine Verspätung von 20 Minuten oder mehr vorliegt, können Erstattungen für die Nutzung eines Fernverkehrszugs oder Taxikosten geltend gemacht werden.