Politik & Recht
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27. Januar 2021
Ab 125 Millionen Fahrgästen jährlich gelten Netz, Stellwerke, Leitzentralen und Leitsysteme des ÖSPV als „kritische Infrastruktur“. So jedenfalls definiert es Anhang 7 des BSI-Gesetzes (BSIG). „Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen“ – so die BVG über die BVG – stuft sich selber allerdings weit unterhalb des Schwellenwertes ein. Zum Missfallen der Berliner Politik wird der Grundsatzstreit zwischen BVG und Bundesamt für Sicherheit in der IT-Technik (BSI) nun vor Gericht ausgefochten.