Autonomes Fahren: Ja des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 einem Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können.

Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge zulässig.

Zunächst können autonome Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies soll Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglichen, unter anderem im öffentlichen Personenverkehr. Das Gesetz regelt die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu – ebenso wie Prüfung und Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Weitere Regelungen beziehen sich auf den Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten. Außerdem ist eine Technische Aufsicht vorgesehen. Diese muss eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann. Dafür wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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