BSWAG soll vor Vermittlungsausschuss

Baden-Württemberg ruft zusammen mit anderen Ländern zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) den Vermittlungsausschuss an.

Laut Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist das vom Bund vorgelegte Gesetz nicht zustimmungsfähig. Drei gravierende Mängel seien zu korrigieren: Erstens dürften die Kosten der Digitalisierung nicht bei den Ländern abgeladen werden. Zweitens müssten die Bahnhöfe als Teil der Infrastruktur begriffen und modernisiert werden. Drittens könnten die hohen Kosten für den Schienenersatzverkehr mit Bussen bei den mehrmonatigen Vollsperrungen von Bahnstrecken (Generalsanierung) nicht den Ländern zugemutet werden. Eine Mehrheit der Länder wolle für die entsprechenden Änderungen des am 22. Februar 2024 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes sorgen. Bundesrat und Branche hätten seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eine Regelung für die Schienenersatzverkehre gefordert. Der Bund habe entsprechende Vorschläge aber nicht aufgegriffen. Unter anderem daher habe der Verkehrsausschuss des Bundesrats am 6. März 2024 auf Antrag Baden-Württembergs dafür votiert, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, um diese und andere Verbesserungen im Gesetz zu ermöglichen. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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