Schieneninvestitionen fraglich?

Bis 2027 sollen 80 Mrd Euro ins Schienennetz fließen; Foto: DB AG/Axel Hartmann Fotografie

„Fonds, Töpfe, InfraGo – Wie sichern wir hohe Schieneninvestitionen langfristig ab?” So lautete das Thema beim jüngsten vom Deutschen Verkehrsforum (DVF) ausgerichteten Parlamentarischen Abend der Parlamentsgruppe Schienenverkehr im Bundestag.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Umschichtung von 60 Mrd Euro nicht abgerufener Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nicht zulässig erklärt wurde und das Bundesfinanzministerium als Reaktion darauf eine Haushaltssperre verfügte, gewann die Frage an Aktualität und Dringlichkeit. Laut Udo Schiefner (SPD, MdB), Vorsitzender der Parlamentsgruppe, sei nun ungewiss, ob rund 12,5 Mrd Euro, die in den kommenden Jahren für Schieneninvestitionen aus dem KTF finanziert werden sollten, in Zukunft zur Verfügung stehen. Für die Beratungen zur Umsetzung des Urteils zeigte er sich jedoch zuversichtlich, dass man es gemeinsam mit den betreffenden Bundesministerien schaffen werde, verlässliche Projekte aufzusetzen und weiterhin massiv in die Schiene zu investieren. „Wir stehen vor der Generalsanierung von 40 Hochleistungskorridoren bis 2030, der Reform der Infrastrukturgesellschaft und der Digitalisierung der Schiene. 80 Mrd Euro sollen bis 2027 ins Schienennetz fließen. Um diese enormen Projekte zu bewältigen, müssen Finanzmittel ausreichend, langfristig und verlässlich zur Verfügung stehen.“ Das gegenwärtige System erfülle diese Kriterien jedoch nicht. So gebe es beispielsweise mehr als 200 verschiedene Finanzierungsquellen. Daher habe sich bereits die Beschleunigungskommission Schiene für ein Fondsmodell ausgesprochen. „Danach muss nicht von Jahr zu Jahr neu über den Einsatz der Gelder entschieden werden und man schafft eine verlässliche Investitionslinie.”

Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, erklärte, man habe nicht erwartet, dass das Karlsruher Urteil so ausfalle. Nun versuche man vor allem, die Bestandsinvestitionen für die Schiene zu sichern. Zudem werde man Umpriorisierungen prüfen.

Kritisch beurteilte der Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, Christian Ahrendt, die Reform der Finanzierungsarchitektur und fragte: „Warum soll eine neue Finanzierungsarchitektur Garant dafür sein, dass die Verwendung der finanziellen Mittel transparent wird?” Beides würde in keinem Zusammenhang stehen. „Aus der Frage, woher ich Geld bekomme, folgt nicht, dass ich das Geld auch dafür einsetze, wofür ich es bekommen habe. Bis heute verfügt die LuFV über kein geeignetes System an Kennzahlen und Prüfroutinen. Eine zweckgerechte Verwendung der Milliardenbeträge aus der LuFV ist immer noch nicht gewährleistet.” Zuvor hatte auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf das Urteil reagiert. „Der Bund ist nun gefordert, eine schnelle und rechtssichere Lösung zu finden, damit die Mittel wie geplant verwendet werden können“, betonte VDV-Präsident Ingo Wortmann. Man habe sich stets für eine Fondslösung, wie sie aus der Schweiz bekannt sei, ausgesprochen. Angesichts der Herausforderungen bei der Infrastruktur von Bahn und Bus müsse eine überjährige Finanzierung gewährleistet sein, da die jährliche Mittelzuweisung aus dem Bundeshaushalt nicht planungssicher genug sei. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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